Sondergruppen des BKD

  1. Kriegsblinde Frauen
  2. Kriegstaubblinde
  3. Erblindete Ohnhänder

Kriegsblinde Frauen

Kriegsblinde Frauen verloren ihr Augenlicht als Kleinkinder, junge Mädchen oder Frauen jeder Altersgruppe. Sie erblindeten durch Bombenangriffe, im Kriegseinsatz als Krankenschwestern, auf der Flucht oder in der Gefangenschaft.

In der Mitte der 60er Jahre kamen erstmals kriegsblinde Frauen aus der ganzen Bundesrepublik im Kursanatorium Bad Berleburg zusammen, um sich kennenzulernen und gemeinsam mit dem Vorstand Fragen zur künftigen Betreuung zu erörtern.

Der BKD beschloss dreiwöchige Rehabilitationslehrgänge in Bad Berleburg durchzuführen. Seit der Schließung des Rehabilitationszentrums in Bad Berleburg Ende 2005 wurden diese Lehrgänge bis 2023 in den anderen Häusern des BKD durchgeführt.

 

Kriegstaubblinde

Unter den Opfern beider Weltkriege gab und gibt es noch immer gehörlose und fast ertaubte Blinde - die Kriegstaubblinden. Die individuelle Pflege und Betreuung, das Zusammenleben mit Taubblinden erfordert viel Geduld, Sachkenntnis und Einfühlungsvermögen. Der geistig gesunde Taubblinde, erst recht, wenn er einst mit gesunden Sinnen gelebt und die Erinnerung bewahrt hat, ist belastet durch den ständigen Verzicht auf die Wahrnehmung wichtiger Umweltvorgänge. Viele Annehmlichkeiten des täglichen Lebens allein durch Kommunikation und Angebot der Medien sind ihm so gut wie verschlossen.

Waren Kriegstaubblinde früher mangels Erfahrung und ihrer Seltenheit wegen meist sich selbst und ihren Familien überlassen, so hat sich das seit 1965 zu ihrem und zum Vorteil ihrer Angehörigen grundlegend geändert. In diesem Jahr entstand eine eigene Taubblindengruppe innerhalb des BKD unter Berufung eines Kriegstaubblinden als Sachbearbeiter im Bundesvorstand. Bei der Gründung gehörten zu 30 Mitglieder zu diesem Personenkreis. Inzwischen hat sich diese Gruppe aufgelöst und das Amt des Sachbearbeiters ist nicht mehr besetzt.

 

Kriegsblinde Ohnhänder

Der BKD vereint nicht nur Kriegsblinde, sondern auch Kameradinnen und Kameraden mit zusätzlichen Schädigungsfolgen. Zu diesen gehört die Gruppe der erblindeten Ohnhänder und Ohnhänder-Gleichgestellten.

Durch die Doppelbehinderung dieser Gruppe bestanden bereits erhebliche Schwierigkeiten bei der angemessenen Umschulung und bei der Arbeitsvermittlung. Besonders betroffen waren die Kameraden, die auf dem Lande wohnten.

Da mit zunehmenden Lebensalter neben den schweren und doppelten Verletzungsfolgen auch noch altersbedingte Beeinträchtigungen auftreten, wird die Bewältigung des Alltags immer komplizierter. Für die Ehefrauen wird die notwendige Pflege rund um die Uhr immer schwieriger, nicht zuletzt durch die Folgen der jahrzehntelangen persönlichen und körperlichen Überforderung. Es müssen zusätzliche Pflegepersonen gefunden und eingestellt werden.