Blindenhörbüchereien

Seit dem Jahre 1954 besteht in Marburg/Lahn die Deutsche Blindenhörbücherei (DBH), der der BKD als Gesellschafter angehört. Sie hat noch heute insofern überregionalen Charakter, als sie vor allem wissenschaftliche Werke und Fachliteratur auf Tonträger aufnimmt und auf Anforderung durch Blinde im deutschen Sprachraum verschickt.


Da sich bald nach Gründung der DBH herausstellte, dass nur eine Blindenhörbücherei in der Bundesrepublik Deutschland den Anforderungen der Blinden auf literarischem Gebiet nicht gerecht werden konnte, entstanden nach und nach regionale Blindenhörbüchereien. Heute bestehen Hörbüchereien in den meisten Bundesländern. In diesen regionalen Einrichtungen, die der Arbeitsgemeinschaft der deutschsprachigen Blindenhörbüchereien angehören, arbeitet der BKD, vertreten durch seine Landesverbände, intensiv mit.


In der DBH in Marburg wird ein Zentralkatalog geführt, in dem alle Werke erfasst sind, die den deutschsprachigen Blindenhörbüchereien zur Verfügung stehen. Bis Anfang Januar 2000 sind dies schon rund 50.000 Titel aus allen Bereichen der Belletristik und Fachliteratur. Blinde Benutzer der Hörbüchereien können über ihre regionale Blindenhörbücherei beim Zentralkatalog in Marburg anfragen, ob ein bestimmtes Werk auf Kassette oder CD aufgenommen ist und wenn ja, bei welcher Hörbücherei es entliehen werden kann.


Die Adressen der Blindenhörbüchereien finden Sie hier.