Amtlicher Status des BKD und Spendenmöglichkeiten
Amtlicher Status:
Der BKD zählt nach der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung zu den elf in der Bundesrepublik amtlich anerkannten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege (Bundesgesetzblatt I vom 21.12.99, Seite 2414).
Er finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Bußgeldern und testamentarischen Zuwendungen.
Absetzbarkeit von Spenden:
Um Spenden an den BKD steuerlich abzusetzen, genügt bei Beträgen bis 100 € die Vorlage des Überweisungsnachweises beim zuständigen Finanzamt. Bei höheren Beträgen stellen wir Ihnen gerne die erforderliche Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt aus.
Spendenkonten:
- BKD: Bank für Sozialwirtschaft, Konto-Nr. 7022700, BLZ 370 205 00
- Kur- und Erholungsfürsorge: Postbank Köln, Konto-Nr. 54317-502, BLZ 370 100 50