Aktuelles und Berichte
Hier finden Sie die Jahresberichte des BKD:
Rückschau und Ausblick 2011/2012
von Dieter Renelt, Bundesvorsitzender des Bundes der Kriegsblinden Deutschlands
Und auch, wenn es noch so penetrant wirken mag in seiner ständigen Wiederholung, auf den einen oder anderen oder vielleicht auch auf viele, es darf auch im diesjährigen Beitrag zum Jahreswechsel nicht fehlen, und zwar soll es wieder an den Anfang meiner Ausführungen gerückt werden, das Thema, das wohl alle unsere anderen Themen berührt, viele sogar überlagert, das Thema „Mitgliederzahlen“. Ist es eine Zumutung? Das mag sein. Aber was zutrifft und von Wichtigkeit ist, darf, ja, muss zugemutet werden. Und gerade dazu gibt es ein berühmt gewordenes Wort aus der Geschichte des BKD. „Wie der Schriftsteller die anderen zur Wahrheit zu ermutigen versucht durch Darstellung, so ermutigen ihn die anderen, wenn sie ihm in Lob und Tadel zu verstehen geben, dass sie die Wahrheit von ihm fordern und in den Zustand kommen wollen, wo ihnen die Augen aufgehen; die Wahrheit nämlich ist dem Menschen zumutbar.“ Gesprochen hat dies vor mehr als fünfzig Jahren Ingeborg Bachmann, als ihr am 17. März 1959 im Plenarsaal des Bundesrates zu Bonn der Hörspielpreis der Kriegsblinden soeben verliehen worden war. Gerichtet war es damals ganz bewusst an uns Kriegsblinde. Wir sollten uns heute wieder daran erinnern. Die Wahrheit, sie besteht in unserem Zusammenhang zunächst einmal aus Zahlen, aus nüchternen, unbestreitbaren Zahlen. Haben es beim einundzwanzigsten Ordentlichen Bundesdelegiertentag viele von uns als „erschreckend“ empfunden, dass wir seit dem zwanzigsten Delegiertentag, also in einem Zeitraum von drei Jahren, von 2500 Mitgliedern 600 verloren hatten, so müssen sie jetzt zur Kenntnis nehmen, dass es im Verlauf des Jahres 2011 179 von 1853 waren. Das bedeutet eine Zunahme des Verlustes von 8 % auf etwa 9,7 %, also einen deutlichen Anstieg. Muss jetzt das Erschrecken im gleichen Maße zunehmen oder gar der Bestürzung weichen? Nein. Genau dies soll die Bekanntgabe dieser Zahlen nicht bewirken und ist auch mit der „Zumutbarkeit“ gerade nicht gemeint. Entscheidend ist, uns bewusst zu machen, dass sich der BKD mit wahrnehmbar zunehmender Geschwindigkeit seinem Ende nähert, darüber aber eben nicht zu erschrecken, sondern im Umkehrschluss wahrzunehmen, dass unser Verband noch besteht und zwar noch für eine unbestimmte Anzahl von Jahren; und das ist nicht Optimismus sondern Realismus.
Freilich gehören zu der Wahrheit, um die es hier geht, vor allem auch die mit den genannten Zahlen untrennbar verbundenen Folgen. Ich weiß, dass manche unserer Leser mit Trauer, einige vielleicht gar mit Bitterkeit erfüllt, was sich seit einigen Jahren in unserem Verband ereignet. Alle unsere Häuser, von denen wir uns seit 1998 trennen mussten oder die eine andere Entwicklung genommen haben, waren dem einen oder anderen unserer Mitglieder – allerdings nicht jedes allen in gleicher Weise – ans Herz gewachsen und zur zweiten Heimat geworden. Besonders sind natürlich nach so kurzer Zeit, die Wunden, die Schließung und Verkauf unseres Hauses in Bad Münster a. St. Bei vielen hinterlassen haben, noch längst nicht verheilt. Und der Ausblick auf die Zukunft weiterer solcher Zufluchtsstätten für Kriegsblinde ist auf lange Sicht ja leider nicht besser. Weitere Enttäuschungen sind gewissermaßen vorprogrammiert, jedenfalls für diejenigen, deren Hoffnungen von vornherein mit der Realität nicht übereinstimmen. Schöne, trostreiche Worte helfen hier nicht, sie wären sicherlich fehl am Platz. Vielleicht hingegen die Worte der Dichterin, die in ihrer Dankesrede direkt an die Kriegsblinden gewendet fortfuhr: „Wer, wenn nicht diejenigen unter ihnen, die ein schweres Los getroffen hat, könnte besser bezeugen, dass unsere Kraft weiter reicht als unser Unglück, dass man, um Vieles beraubt, sich zu erheben weiß, dass man enttäuscht, und das heißt: ohne Täuschung, zu leben vermag.“
Ingeborg Bachmann glaubt, so ihre Dankesrede weiter, „dass dem Menschen eine Art des Stolzes erlaubt ist, der Stolz dessen, der in der Dunkelhaft der Welt nicht aufgibt und nicht aufhört, nach dem Rechten zu sehen.“ Ich denke, diesen Stolz darf sich der BKD mit Fug und Recht an seine Fahnen heften. Denn aufgegeben hat unser Verband schon in der Vergangenheit nie, nicht trotz des „schweren Loses“ derer, die er vertreten hat oder derer, die ihn in der Öffentlichkeit vertreten haben, auch nicht später, als er zu spüren begann, dass sein Gewicht schon wegen sinkender Mitgliederzahl in einer demokratisch organisierten Gesellschaft abnehme. Dies zeigte sich schon Anfang der Neunziger Jahre, als heftig darum gerungen wurde, in welcher Reihenfolge wirtschaftlich überzählige Kapazitäten in der Bundeskurfürsorge abgebaut werden sollten und dennoch gleichzeitig der „Witwenpflegeausgleich“ erstritten wurde. Das zeigte sich in der jüngeren Vergangenheit, als der "Witwenschadensausgleich", ebenfalls eine im Bundesversorgungsgesetz seit Langem festgeschriebene Errungenschaft zugunsten der Hinterbliebenen von Kriegsopfern, gegen die Gefahren, die eine Schlussregelung des Kriegsopferrechts mit sich brachte, verteidigt werden konnte. Und Beharrlichkeit führte schließlich im abgelaufenen Jahr dazu, dass endlich - spät genug - die himmelschreiende Ungerechtigkeit ungleicher Kriegsopferrenten in Ost und West beseitigt wurde.
Offenbar hat der Verband, haben auch die an Zahl ständig abnehmenden Kriegsopfer in der Öffentlichkeit immer wieder Fürsprecher gefunden, die der Einsicht zum Durchbruch verholfen haben, dass das demokratische Prinzip der großen, der größeren Zahl, nicht bis zum Ende ausgereizt werden darf, weil es Minderheiten nicht gerecht und für einige Wenige zu einem bitteren und ungerechten Ende führen würde. In seiner „Kulturgeschichte der Neuzeit“ spricht Egon Friedell geradezu von einem „Denkfehler aller Demokratien“, den schon (der Geschichtsschreiber des Altertums) Herodot klar erkannt habe, als er sagte, in ihnen werde die Mehrheit für das Ganze gehalten. In der Demokratie werden die Minoritäten wohl immer auf die Einsichtsfähigkeit der Majorität angewiesen sein, und es wird ihnen daher nichts anderes übrigbleiben, als immer wieder beharrlich an sie zu appellieren, mit mehr oder weniger Nachdruck.
Nun aber zur (schon mehrfach
angesprochenen) Bundeskurfürsorge. Wie im entsprechenden Beitrag des
Vorjahres angekündigt, hat nun Klaus Bartels auch sein Amt als
Kurfürsorgesachbearbeiter aus gesundheitlichen Gründen niedergelegt. Zum
1. 4. 2011 musste es also in andere Hände gelegt werden. Nur das stand
zu Jahresbeginn fest. Wem es übertragen werden könnte, war hingegen
völlig offen. Der Posten des
Kurfürsorgesachbearbeiters umfasst ein Arbeitspensum, von dem uns klar
war, dass es nicht mit Selbstverständlichkeit jedem Nachfolger
aufgebürdet werden könnte, zumal auch hierfür nur Kandidaten zur
Verfügung standen, die bereits andere arbeitsreiche Ämter bekleideten
und diese unbedingt weiterhin führen mussten. Zur Lösung dieses Problems
gab es zwar Vorstellungen; zu einem Plan verfestigten sie sich jedoch
erst in den ersten Wochen des beginnenden Jahres. Ein weiteres Mal ging
es darum, inwieweit eine Persönlichkeit außerhalb unseres Verbandes mit
BKD-Aufgaben betraut werden könnte. Andererseits war Kurfürsorge in der
Vergangenheit mit gutem Grund immer Vorstandssache gewesen.
Glücklicherweise ist es uns pünktlich zum 1. April 2011 gelungen, ein
Ergebnis zu erzielen, das beide genannten Aspekte ausreichend
berücksichtigt.
Mit Friedrich Wilhelm Pingel konnten wir einen soeben in den Ruhestand getretenen, noch jung gebliebenen Mann für unsere Pläne gewinnen, dem unser Verband aufgrund seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit im Kriegsopferrecht nicht unbekannt war. Gleichzeitig hatte auch Kamerad Reinhard Zimmermann seinen Ruhestand erreicht und erklärte sich bereit, zu seiner Arbeit als Schriftführer im Bundesvorstand einen Teil der Aufgaben des Kurfürsorgesachbearbeiters zu übernehmen. Und so läuft nun seit dem 1.4.2011 eine Probezeit, für eine, wie ich meine, sehr gute Lösung, nämlich eine Teamlösung.
Der Ausblick auf das Jahr 2012 in dieser Angelegenheit ist, dass wir Friedrich-Wilhelm Pingel aufgrund der sehr guten Erfahrungen der letzten Monate im Zusammenhang mit der ersten Bundesvorstandssitzung des neuen Jahres nun auch vertraglich an uns binden wollen. Bleibt nur noch, Klaus Bartels auch an dieser Stelle für die geleistete Arbeit zu danken. Welcher Einsatz hinter dieser Arbeit gestanden hat, wurde spätestens in dem Augenblick klar, da wir uns genötigt sahen, sie auf zwei Kräfte zu verteilen. Wir wünschen ihm und uns an der Spitze seines Landesverbandes Norddeutschland, in dem er neben der Bezirksleitung in vier Bezirken nun noch die stellvertretende Leitung in einem fünften innehat, viel Glück und Erfolg.
Dies bringt mich zwanglos zu einem weiteren Thema, das leider ebenso zwanglos in „Rückschau und Ausblick“ passt. Wieder haben wir – im alten Jahr – einen Mitarbeiter verloren und werden ihn – im neuen Jahr – ersetzen müssen: Wolfgang Bleck sieht sich (ebenfalls) aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage, seine Tätigkeit als Sachbearbeiter für allgemeine Hilfsmittel beim Bundesvorstand fortzusetzen. Ob gleichwertiger Ersatz wiederum nur im Kreise der ohnehin schon für den BKD tätigen Kameradinnen und Kameraden zu finden sein wird? – In Rückschau und Ausblick bleibt nur der Dank an Wolfgang Bleck für die vielen wertvollen Tipps, die er uns in seiner Kolumne dieser Zeitschrift hat zukommen lassen.
Aber nochmals zurück zur Bundeskurfürsorge: Ich möchte hierzu aus
„Rückschau und Ausblick 2010-11“ zitieren und daran anschließen:
„...
Im Übrigen ist das Thema „KS Rotenfels“ für den BKD längst nicht
abgeschlossen. Der Sozialplan für die Mitarbeiter und die
Verkaufsbemühungen haben uns das gesamte Jahr 2010 über in erheblichem
Maß beschäftigt und werden uns, wie es aussieht, noch lange in Atem
halten. Immerhin gibt die Tatsache, dass sich gegenwärtig vier Bewerber
um unser Haus bemühen, Anlass zu gewisser Hoffnung.“
Die Prognose war zweifellos richtig. Allerdings war im Hinblick auf vier Bewerber am Ende des Jahres 2010 die Rede von einer gewissen Hoffnung, das KS Rotenfels gut verkaufen zu können. Diese Hoffnungen, die von einigen der Bewerber immer wieder genährt wurden, verflogen jedoch nach teilweise langwierigen Verhandlungen allesamt. Erworben hat unser Haus schließlich ein Wohnungsbauunternehmer aus der Gegend, der sich erst im April 2011 bei uns meldete, bereits 2 Wochen nach dem ersten Kontaktgespräch den notariellen Kaufvertrag unterschrieb und schon im August eine Bautafel errichtete, wonach unter dem Namen „Wohnpark an der Lindenallee“ nach Sanierung des Gebäudes Eigentumswohnungen mit gehobener Ausstattung mit 1 bis 4 Zimmern (30 bis 147 qm Wohnfläche) entstehen sollen.
Mit dem erzielten Kaufpreis können wir im Großen und Ganzen, vor allem auch gemessen an dem, was die nicht zum Zug gekommenen Bewerber angeboten hatten, zufrieden sein. Allerdings mussten wir uns die Einnahmen entsprechend dem in mehrwöchigen Verhandlungen ausgehandelten Soziallplan mit unseren ehemaligen Mitarbeitern teilen, was uns mehr als die Hälfte des Kaufpreises kostete. Nahezu zur Hälfte flossen diese Mittel in eine sog. Transfergesellschaft, die durch ihre Tätigkeit die Chancen der von Arbeitslosigkeit bedrohten ehemaligen Mitarbeiter bei der Vermittlung in ein neues Arbeitsverhältnis verbessern sollte. Der Rest wurde von uns in drei Tranchen nach im Sozialplan festgelegten komplizierten Schlüsseln an die ehemaligen Mitarbeiter verteilt.
Und nun noch, nachdem oben bereits geschichtlich vom Hörspielpreis der Kriegsblinden die Rede war, zu seiner Aktualität. Bekanntlich wurde der Preis im vergangenen Jahr zum sechzigsten Mal verliehen, was in einer glanzvollen Feierstunde in Köln zum Ausdruck kam. Dass es sich um ein wichtiges Jubiläum handelte, war auch am starken Interesse der BKD-Mitglieder an der Verleihungsfeier zu sehen. Aus unserem Verband wohnten etwa 100 Personen der Festveranstaltung bei. Vor allem aber stellten sich die Hörfunksender der ARD in ihrem Programm des vergangenen Jahres wirkungsvoll auf „60 Jahre Hörspielpreis der Kriegsblinden“ ein. Neben der Ausstrahlung des aktuell ausgezeichneten Hörspiels wurden acht preisgekrönte Stücke der Vergangenheit in das sommerliche Festprogramm der ARD aufgenommen.
Auf Anregung vor allem der Juryvorsitzenden Anna Dünnebier nahmen die Träger des Hörspielpreises, BKD und Film- und Medienstiftung Nordrhein-Westfalen das Jubiläum zum Anlass, dem Preis ein neues Gesicht zu geben und ihn vor allem öffentlichkeitswirksamer zu gestalten. Zunächst kam man überein, die Parität in der Jury zwischen sehenden und blinden Juroren, die im Jahre 2003 aufgegeben worden war, wieder herzustellen.
Von einem neuen Entscheidungsmodus ist größere Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit zu erwarten: Es sollen in der Sitzung der Jury drei Hörspiele für den Preis nominiert werden; die Entscheidung für den Preisträger soll dann erst im Zusammenhang mit der Verleihungsfeier fallen. Das könnte zwar zu einer kostenaufwendigeren Verleihungsfeier führen. Die dafür notwendigen Mittel werden durch die Verkürzung der Jurysitzung auf zwei Tage und die Verkleinerung der Jury auf 15 Mitglieder eingespart.
Auch im Zusammenhang mit dem Hörspielpreis spielt leider das Thema „Verlust von Mitarbeitern“ eine Rolle. Aus Altersgründen haben die langjährigen Jurymitglieder Maximilian Skiba und Hans Zehrer ihren endgültigen Rückzug aus der Jury erklärt. Wir werden ihre fundierten Beiträge in der Jury vermissen und danken ihnen im Namen des BKD und des Hörspielpreises der Kriegsblinden, dass sie sich der Sache zu Liebe so lange und bis ins hohe Alter zur Verfügung gestellt haben.
Ich freue mich, mitteilen zu können, dass ich mit den Kameraden Klaus Schwede und Hans Dressing junge Nachfolger gefunden habe. Auch ihnen schon jetzt herzlichen Dank für ihre Bereitschaft. Ich bin sicher, dass der Hörspielpreis der Kriegsblinden neben unseren Publikationen, die Zeitschrift „Der Kriegsblinde“ und das „Kriegsblindenjahrbuch“ deutlich zum Ansehen unseres Verbandes in der Öffentlichkeit beitragen kann. Gezeigt hat sich das im soeben abgelaufenen Jubiläumsjahr, und wichtig wird auch sein, dass wir unsere Reihen auf der Bank der Kriegsblinden in der Jury so rasch schließen konnten.
Nun wünsche ich allen Kameradinnen und Kameraden mit Angehörigen, aber auch allen anderen Leserinnen und Lesern unserer Zeitschrift ein gutes, heiteres, glückliches und erfolgreiches Jahr 2012 in Gesundheit und Frieden. Nach Ablauf von weniger als 10 % des Zeitraums, für den die Wünsche gelten und helfen sollen, ist das ja noch nicht zu spät.
Ihr, Euer
Dieter Renelt
Bundesvorsitzender
Rückschau und Ausblick zum Jahreswechsel 2010/2011
von Dieter Renelt, Bundesvorsitzender des Bundes der Kriegsblinden Deutschlands
Der Titel ist jedes Jahr derselbe. Das stimmt. Dennoch ist "alle Jahre wieder" nur bedingt richtig. Immerhin unterscheidet sich der Rückblick auf das Jahr 2010 von seinen Vorgängern dadurch, dass wir es diesmal mit einem Wahljahr zu tun haben. Das letzte Wahljahr hingegen liegt, obwohl es sich nur um drei Jahre handelt, soweit zurück, dass man die Unterschiede mit Händen greifen kann, vor Allem die, die mit unwiderleglichen und unbestechlichen Zahlen belegt sind - wer denkt da nicht an die Mitgliederzahl! Diese ist im Jahr 2010 erstmals unter 2000 gesunken. Mit 1903 hatte der BKD zum 30. September 2010 genau 600 Mitglieder weniger als zum gleichen Zeitpunkt des Jahres 2007. "Erschreckend", wie dies viele kommentierten, unwiderleglich, unbestechlich, mit Händen zu greifen. Dennoch: Zahlen sind nicht alles.
Da also die Retrospektive einem Wahljahr gilt, liegt es wohl nahe, den Bundesdelegiertentag zum Ausgangspunkt für die rückwärts gewandten Betrachtungen zu nehmen; denn alles, was im vergangenen Jahr wichtig war, sollte sich dort widergespiegelt haben, entweder in der Rechenschaft, die den Delegierten zu geben war, oder in den an den Bundesdelegiertentag gerichteten Anträgen, über die dieser dann zu beraten und zu befinden hatte. Zwischen diesen beiden Blöcken findet herkömmlicherweise die Neuwahl des Bundesvorstands statt, die über ihre grundsätzlich schon große Bedeutung hinaus in einem Rückblick gerade auf das Jahr 2010 einen besonderen Raum einnehmen muss.
Der Bundesvorstand hat bei dieser Neuwahl eine Umbildung erfahren, an die zu Beginn des abgelaufenen Jahres niemand auch nur entfernt hätte denken können.
Klaus Bartels musste wenige Tage vor Beginn des 21. Bundesdelegiertentages seine Kandidatur zur Wiederwahl in den Bundesvorstand, zum stellvertretenden Bundesvorsitzenden, an der nach Lage der Dinge keinerlei Zweifel bestehen konnten, aus gesundheitlichen Gründen absagen. Der Bundesvorstand wurde damit eines seiner erfahrensten Mitglieder beraubt; Klaus Bartels hatte dem Bundesvorstand mit kurzer Unterbrechung seit 1992 angehört. Damit nicht genug: Die Gefährdung seiner Gesundheit ist so schwerwiegend, dass er spätestens zum 31. März 2011 auch sein Amt als Sachbearbeiter für die Angelegenheiten der Bundeskurfürsorge niederlegen wird. Auch hier konnte er auf erfolgreiche Tätigkeit und langjährige Erfahrung zurückblicken bzw. zurückgreifen. Die im Bundesvorstand dadurch entstandene Lücke konnte durch die Wahl Hans-Dieter Hains, der dem Bundesvorstand bereits seit sechs Jahren als Schriftführer angehörte, zum stellvertretenden Bundesvorsitzenden und Reinhard Zimmermanns - glücklicherweise ebenfalls ein Mann mit Bundesvorstandserfahrung - in das dadurch vakant gewordene Amt geschlossen werden. Völlig offen ist hingegen die Frage, wie die Nachfolge auf dem Posten des Kurfürsorgesachbearbeiters geregelt werden kann. Dieses Amt umfasst ein Arbeitspensum, das nicht mit Selbstverständlichkeit jedem Nachfolger aufgebürdet werden sollte, zumal auch hierfür nur Kameraden zur Verfügung stehen, die bereits andere arbeitsreiche Ämter bekleiden und weiter führen müssen. Erwogen wird auch eine Lösung, wie wir sie für das Amt des Sachbearbeiters für soziale Angelegenheiten gefunden haben. - Bekanntlich wurde dieser Aufgabenbereich mit großem Erfolg Jürgen Voß, einem pensionierten leitenden Beamten aus der Kriegsopferversorgung anvertraut. - Wir alle haben Klaus Bartels für seine in seinen Vorstandsämtern geleistete Arbeit zu danken; ebenso aber auch dafür, dass er sich für die Leitung des in Zukunft wohl größten Landesverbandes bereit hält, in dem er überdies in vier Bezirken den Vorsitz innehat.
Eigentlich nur als Schicksalsschlag - wenngleich wohl diese Wortwahl seiner Familie, vor Allem seiner Witwe vorbehalten bleiben sollte - für den BKD kann bezeichnet werden, dass und wie unser Verband im abgelaufenen Jahr seinen Schatzmeister verloren hat. Uns allen ist in schmerzlicher Erinnerung - und wird es wohl für immer bleiben -, wie ein kraftstrotzender Mann innerhalb weniger Wochen von einer heimtückischen Krankheit niedergebeugt und kaum drei Monate später aus dem Leben abberufen wurde. Über den menschlichen Verlust kann niemand hinwegtrösten. Dass aber das Amt des Bundesschatzmeisters gewissermaßen nahtlos weitergeführt werden konnte, das haben wir Dieter Grundmanns Witwe, Helga Grundmann zu danken, die, selbst noch tief erschüttert, ohne zu zögern in die Bresche gesprungen ist, vom Bundesbeirat unverzüglich gewählt und dann auch vom 21. Ordentlichen Bundesdelegiertentag in das Amt des Bundesschatzmeisters berufen wurde. Den Ausblick hier mit der Vorhersage zu verbinden, dass dies eine gute Wahl war, ist wohl kein Wagnis.
Den nun entstandenen Eindruck, dass es sich bei dem verflossenen Jahr wohl um ein Jahr des Abschieds gehandelt habe, kann und will ich auch im weiteren Verlauf dieses Artikels nicht vermeiden. Mit Fritz Minderle, Alfred Lauster und Herbert Kiers sind drei Kameraden von uns gegangen, die dem BKD, jeder in seinem Bereich und auf seine Weise, ihren Stempel aufgedrückt haben. Aber auch vieles andere, was im vergangenen Jahr von Bedeutung war, war es, weil es den Charakter des Abschieds trug. So ist der BKD mit Beginn des Jahres 2010 aus der Weltblindenunion (WBU) ausgetreten. Wenn wir, wie seit Langem bekannt, zunehmend Klage darüber führen, dass immer weniger Mitglieder bereit und in der Lage sind, die innerhalb des BKD dringend anfallenden Aufgaben zu übernehmen, wenn wir sehen, dass die, die sich tatsächlich noch im Einsatz für den Verband befinden, angesichts ihres vorgerückten Alters und angesichts der Häufung der von ihnen übernommenen Aufgaben oft an die Grenzen ihrer Belastbarkeit gehen, scheint es kaum vertretbar, ihnen die Teilnahme an Veranstaltungen zuzumuten, die oft mit Reisen um die halbe Welt verbunden sind.
Dasselbe gilt freilich leider auch für den Internationalen KriegsblindenKongress (IKK). Zum Präsidenten des IKK ist bei der letzten Generalversammlung im Jahre 2009 in Rom der Vorsitzende des südafrikanischen Kriegsblindenverbandes gewählt worden. Das bedeutet nach den Statuten des IKK, dass die nächste Generalversammlung im Jahre 2012 in Südafrika stattfinden wird. Der Bundesvorstand hat angekündigt, dass der BKD an dieser Generalversammlung nicht teilnehmen wird.
Zum 21. Ordentlichen Bundesdelegiertentag hatten sich in Weimar 32 Delegierte versammelt, für einen Verband von 1903 Mitgliedern, die sich in einem Durchschnittsalter von nahezu 80 Jahren befinden, eine sehr hohe Zahl. Sie ergibt sich aus einer in der Satzung festgelegten, relativ niedrigen sogenannten Schlüsselzahl. Diese Schlüsselzahl wurde nun von den Delegierten durch eine Änderung der Satzung erhöht, sodass sich künftig eine deutlich geringere Anzahl von Delegierten errechnen wird. Gleichzeitig wurde den Landesverbänden, die über eine eigene Landesverbandsordnung verfügen die Möglichkeit eingeräumt, die Delegiertenzahl ihrer Landesverbandstage zu verringern.
Ebenfalls zur Entlastung der Mitarbeiter wird laut Beschluss des 21. Bundesdelegiertentages künftig grundsätzlich nur noch eine Bundesbeiratssitzung pro Jahr einberufen. Eine weitere Bundesbeiratssitzung im selben Jahr soll nur bei besonderem Bedarf - etwa die konstituierende Beiratssitzung nach einem Bundesdelegiertentag - stattfinden.
Ein Gradmesser dafür, wie unser Abschied auf Raten voranschreitet, ist neben den Mitgliederzahlen auch die Stückzahl, mit der das Kriegsblindenjahrbuch hergestellt wird. Diese Stückzahl musste vom Jahr 2010 zum Jahr 2011 von ca. 19.000 auf ca. 7000 reduziert werden, ein drastischer Vorgang. Er zeigt, so muss man fürchten, an, wie stark das Interesse an unserem Verband in der Bevölkerung zurückgegangen ist. Wichtiger als der Rückgang der Stückzahl ist aber die verbliebene Stückzahl. Es sind immerhin noch 7000 und damit 5000 mehr als wir Mitglieder zählen. Wichtiger als die Klage über den Rückgang ist die Weitergabe dieser 5000 an die richtigen Adressaten. Wer außerhalb unseres Verbandes soll das Jahrbuch lesen, von wem möchten wir, dass er es liest. Ich möchte die Zuständigen in den Gliederungen bitten, sich darüber wieder einmal neu Gedanken zu machen. Und vor Allem ist wichtig, bei denen, von denen wir möchten, dass sie unser Jahrbuch lesen, Interesse zu wecken; das geht natürlich nur über den Inhalt. Ich möchte unsere Schriftleiterin, Kameradin Christa Schmidt, bei ihrer immer wieder vorgetragenen Bitte unterstützen, ihr Material für das Kriegsblindenjahrbuch zu schicken. Ganz aktuell darf ich auf ihren Aufruf in diesem Heft hinweisen, etwas zum Thema Briefe und in Briefen geäußerte Gefühle zu schreiben.
Ganz vernachlässigen will ich aber nun den wirtschaftlichen Aspekt auch wieder nicht. Selbstverständlich bleibt die Stückzahl für die Frage der Rentabilität von Bedeutung. Und ich bitte daher die in den Gliederungen Verantwortlichen um möglichst hohe Bestellzahlen.
Das Gefühl des Abschieds wird dann besonders tief empfunden, wenn es sich bei einer Trennung um eine Veranstaltung mit traditionellem Hintergrund handelt. Eine solche Veranstaltung ist zweifellos die Samaritermahlzeit, die von Kamerad Dr. Franz Sonntag Mitte der 60er Jahre des vorigen Jahrhunderts ins Leben gerufen über vier Jahrzehnte alljährlich im Dezember Mitarbeiter des BKD mit Behördenvertretern zum Gedankenaustausch und zu zwangloser Unterhaltung zusammengeführt hat. Für viele schweren Herzens dennoch aber mit großer Mehrheit hat sich der BKD auf seinem 21. Bundesdelegiertentag von diesem Brauch getrennt. Seine Fortführung hätte wohl auch angesichts des Wegfalls der zweiten Bundesbeiratssitzung, mit der die Samaritermahlzeit immer sozusagen eine Einheit gebildet hat, zu organisatorischen Problemen geführt.
Das Thema Abschied als besondere Komponente des Jahres 2010 wäre sicherlich unvollständig behandelt, käme jetzt nicht noch die Sprache auf den größten, für viele unserer Mitglieder schmerzlichsten Abschied des vergangenen Jahres: Die Schließung unseres Kursanatoriums Rotenfels mit Ablauf des Monats November 2010 entsprach dem Ausblick im gleichnamigen Artikel zu Beginn des vergangenen Jahres, sie entsprach den seit Jahren gemachten Ankündigungen, sie entsprach den Beschlüssen von Bundesvorstand und Bundesbeirat und sie entsprach den wirtschaftlichen Gegebenheiten, den wirtschaftlichen Zwängen. Mir ist bewusst, dass gerade Letzteres von manchen bezweifelt wird. Aber einmal davon abgesehen, dass es den meisten Zweiflern wohl an der nötigen hinreichenden Sachkenntnis fehlen dürfte und Zweifel sich über dies leicht emotional schüren lassen, steht fest, dass die Schließung eines anderen Hauses in gleicher Weise zu Trauer und Zweifeln geführt hätte, nur eben bei anderen Mitgliedern.
Im Übrigen ist das Thema "KS Rotenfels" für den BKD längst nicht abgeschlossen. Der Sozialplan für die Mitarbeiter und die Verkaufsbemühungen haben uns das gesamte Jahr 2010 über in erheblichem Maß beschäftigt und werden uns, wie es aussieht, noch lange in Atem halten. Immerhin gibt die Tatsache, dass sich gegenwärtig vier Bewerber um unser Haus bemühen, Anlass zu gewisser Hoffnung.
Nun aber genug von Vergangenheit, Abschied und Abschiedsschmerz. So realistisch es ist, belastenden Tatsachen wie vor Allem etwa dem Verlust von 600 Mitgliedern innerhalb von drei Jahren gefasst ins Auge zu schauen und auch die Trauer darüber zu empfinden, - was bleibt ist auch Realität und die verbleibenden wenigeren Mitglieder haben ebenso Anspruch darauf, dass der Verband die ihm obliegenden Aufgaben wahrnimmt wie früher die vielen. Dem hat der BKD im vergangenen Jahr Rechnung getragen und wird es weiterhin tun.
Vor Allem wurde und wird in unserem Verband heftig darum gerungen, wie damit umzugehen ist, dass sich der kleiner gewordene Kreis geographisch auf ein gleich groß gebliebenes Gebiet verteilt, die Wege zu Gemeinschaftsveranstaltungen, die diesen Namen noch verdienen, im Endeffekt also länger geworden sind, oder damit, dass die Arbeit, die ja nicht proportional zur Mitgliederzahl weniger wird, von immer weniger Mitarbeitern erledigt werden soll. Strukturänderung heißt das Stichwort, das uns in diesem Zusammenhang seit Jahren beschäftigt. In einem wahren Kraftakt hat nun der Bundesdelegiertentag bzw. die die Plenarsitzung vorbereitende Kommission eine Änderung der Bundesordnung herbeigeführt, die sicherstellen soll, dass die Mitglieder einer Gliederung des BKD, die keinen der Satzung entsprechenden Vorstand mehr wählen kann, und der es nicht gelingt, sich mit einer anderen Gliederung zusammenzuschließen, dennoch im BKD aufgehoben bleiben, indem der Bundesvorstand sich unmittelbar um sie zu kümmern hat, und ihre Vertretung beim Bundesdelegiertentag mittels von ihnen gewählter Vertrauenspersonen erfolgt. Die Komplexität dieser Regelung dürfte sich bei ihrem ersten Anwendungsfall zeigen. Es bleibt daher nur zu hoffen, dass drohende oder gar schon eingetretene, am besten aber schon sich erst abzeichnende Schwierigkeiten rechtzeitig aufgegriffen und, wenn irgend möglich, durch Vereinbarungen auf Bezirks- und Landesverbandsebene bereinigt werden. Dieser Weg war auch nach dem bisher geltenden Satzungstext schon immer möglich und ist auch nach der neuen Regelung eindeutig zu bevorzugen. Wenig hilfreich wäre es jedenfalls, auf Ideallösungen zu hoffen und zweitbeste zu verwerfen. Ich möchte hier nochmals in Erinnerung rufen, dass vor nunmehr fünf Jahren im Landesverband Bayern auf dem Boden der damals geltenden Satzung (und Bundesordnung) völlig geräuschlos eine einvernehmliche Regelung getroffen wurde, die bis heute niemand bedauert hat. Auch in Bayern gab es damals noch mehrere funktionsfähige Bezirke, die ohne unmittelbare Gefährdung ihrer Eigenständigkeit diese nur der Gesamtlösung zu Liebe aufgegeben haben. Warum sollte nicht ähnliche Bereitschaft - oder soll ich von gutem Willen sprechen? - auch anderswo zu finden sein?
Mit Ablauf des Jahres, dem dieser Rückblick gilt, lag das erste Jahr der von Bonn nach Diedorf-Anhausen bzw. nach Wedemark verlegten Geschäftsstellen hinter uns. Zeit für eine erste Bestandsaufnahme: Bekanntlich ging es ja dabei, was die Bundesgeschäftsstelle anlangt, nicht nur um eine Verlegung sondern auch um die Zusammenlegung der Bundesgeschäftsstelle mit der Geschäftsstelle des Landesverbandes Bayern und gleichzeitig um den Neubeginn mit neuen Mitarbeiterinnen. Dass nach einem gewissermaßen doppelten Neustart alles auf Anhieb klappen würde, konnte eigentlich niemand erwarten. Dass es aber dann doch deutllich besser geklappt hat, als erwartet werden konnte, verdanken wir in erster Linie unseren Mitarbeiterinnen und zwar sowohl den bisherigen wie auch den neuen. Vor Allem haben sie ihre Zusammenarbeit, mit der sie im September 2009 begonnen hatten, auch nach dem Start in Anhausen fortgesetzt. Frage und Antwort zwischen unseren Büros einerseits und der Wohnung von Frau Gawol, wo diese ihre bisherige Arbeit fortsetzt und Frau Gach andererseits, waren und sind an der Tagesordnung. Vieles musste auch anders laufen als bisher, einfach, weil es anders organisiert werden musste. Neu war natürlich auch die Einbeziehung der Kureinrichtungen in das Verfahren zur Zuweisung eines Kurplatzes und zur Abrechnung mit den Versorgungsämtern.
Dass wir mit dieser Umorganisation auch unseren Mitgliedern einiges zugemutet haben an geänderten Telefonnummern, geänderten Adressen, geänderten Verfahrensabläufen ist mir freilich bewusst. Ich hoffe aber, dass auch insoweit jetzt das Schlimmste überstanden ist. Soweit dies nicht der Fall ist oder von dem Einen oder Anderen anders gesehen wird, bitte ich ausdrücklich um Anfrage bei mir oder den Geschäftsstellen. Darauf hinweisen möchte ich noch und auch insoweit nachträglich um Verständnis bitten, dass neben der im Jahresablauf anfallenden Routinearbeit, die überdies für unsere Mitarbeiterinnen in Anhausen eben gar keine Routinearbeit war, weil sie von ihnen erstmals verrichtet wurde, durch die bevorstehende Schließung des KS Rotenfels wegen des Sozialplans für die dortigen Mitarbeiter und der Verkaufsbemühungen eine Menge zusätzlicher Verwaltungsarbeit angefallen ist. Auch dass dieses erste Jahr gleich ein Wahljahr war, und von Frau Fischer sozusagen nebenbei ein Bundesdelegiertentag vorbereitet, organisiert und mit tatkräftiger Unterstützung von Frau Klocker abgewickelt werden musste, bedeutete ein nicht unerhebliches zusätzliches Erschwernis, das von beiden ausgezeichnet gemeistert wurde.
Die sozialpolitische Kompetenz des BKD hat sich bereits in den Jahren 2008 und 2009 erneut gezeigt. Beim Witwenschadensausgleich konnte im Jahr 2008 das Schlimmste dadurch verhindert werden, dass wir zu dem von uns beanstandeten BVG-Änderungsgesetz vom Dezember 2007 ein Rundschreiben des BMAS erwirkt haben mit der Zusicherung, § 40 a des BVG-Änderungsgesetzes werde man so auslegen, dass beim Witwenschadensausgleich alles beim Alten bleibe. Hinzu kam dann im Jahre 2009 das Zugeständnis, dass auch die Witwen von Nachschadensblinden wenigstens im Wege des Härteausgleichs mit den gleichen Leistungen rechnen könnten, wie vor dem BVG-Änderungsgesetz.
Der BKD hatte jedoch von vornherein darauf hingewiesen, dass ungekürzte Leistungen des Witwenschadensausgleichs lediglich auf Grund zugesicherter Verwaltungspraxis nicht genügten, dass seine Forderung also unverändert auf die Änderung des § 40 a BVG gerichtet sei. Hierzu hat nun Ministerialdirektorin Lampersbach in ihrer Rede bei der Abschlussveranstaltung des 21. Ordentlichen Bundesdelegiertentages eine entsprechende Gesetzesvorlage des BMAS angekündigt, sodass also nun für das Jahr 2011 durchaus begründete Hoffnung besteht, dass unsere Forderung erfüllt wird.
Auch in die Frage der Angleichung der in den neuen Bundesländern gezahlten Kriegsopferrenten an das Westniveau scheint Bewegung zu kommen. Um hier die Position des BKD und die Entwicklung in den letzten beiden Jahren darzustellen, möchte ich ausnahmsweise einige Sätze aus dem gleichnamigen Artikel des Vorjahres wiedergeben.
Zitat aus der Zeitschrift "Der Kriegsblinde" Heft 1/2 2010:
"Ganz aktuell besteht gegenwärtig ein Problem hinsichtlich der abgesenkten Versorgung in den neuen Bundesländern: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat, einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs folgend, mit Rundschreiben vom 17.06.2009 die ausführende Versorgungsverwaltung angewiesen, den Kriegsopfern mit Wohnsitz in den neuen östlichen EU-Mitgliedsländern die volle Versorgung wie in den alten Bundesländern zu gewähren. Der Europäische Gerichtshof ist der Meinung, dass bei einer Versorgung in den neuen östlichen EU-Mitgliedsstaaten, die geringer ausfällt als in den alten Bundesländern, das Recht der Freizügigkeit in Mitleidenschaft gezogen werde.
Das Ministerium geht aber noch einen Schritt weiter. Es hat nämlich darüber hinaus die Absicht erklärt, Berechtigten mit Wohnsitz in den weiteren östlichen Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören, wie z. B. Albanien und Russland, durch gesetzgeberische Maßnahmen in der nächsten Legislaturperiode ebenfalls die volle Versorgung gewähren zu wollen.
Der BKD hingegen wird mit seiner Forderung, den Kriegsopfern mit Wohnsitz in den neuen Bundesländern nunmehr 20 Jahre nach der Wiedervereinigung die volle Versorgung der alten Bundesländer zu gewähren, stets abschlägig beschieden.
Er hat nun in gleichlautenden Schreiben an die Bundeskanzlerin und an den Minister für Arbeit und Soziales vom 1. September 2009 auf diese Diskrepanz hingewiesen; bisher ohne Erfolg. Eine Antwort aus dem Arbeitsministerium ist negativ ausgefallen. Dabei wird auf das entscheidende Argument des BKD, dass durch die im genannten Rundschreiben getroffene Regelung der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt werde, überhaupt nicht eingegangen. Auch wird nicht gesehen, dass die bestehende Rechtslage (abgesenkte Versorgung in den neuen Bundesländern) die Übersiedlung in die alten Bundesländer wirtschaftlich erschwert, wodurch das Recht der Freizügigkeit ebenso berührt wird wie in dem Fall, über den der Europäische Gerichtshof zu befinden hatte.
von der Bundesregierung liegt uns noch keine Äußerung vor.
An dieser Stelle müssen die Kriegsopfer in den neuen Bundesländern und in selbstverständlicher Solidarität auch die Kriegsopfer in den alten Bundesländern einmal die Frage stellen dürfen:
Kann es denn wirklich sein, dass an den maßgeblichen Stellen noch nichteinmal bemerkt wurde, wie hier einer Gruppe von Kriegsopfern eine drastische, ja eine diskriminierende Ungleichbehandlung zugemutet werden soll?
Der BKD hat sich übrigens mit der Frage der abgesenkten Versorgung auch an die Sozialminister der Bundesländer gewandt und ist dabei auf viel Verständnis gestoßen. Unter Anderem wurde uns vom Staatssekretär in der Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales mitgeteilt, daß das Land Berlin auf der 85. Arbeits- und Sozialministerkonferenz im November 2008 den Beschluss "Gleiche Versorgungsleistungen von Berechtigten des Sozialen Entschädigungsrechts im gesamten Bundesgebiet" initiiert und einstimmige Zustimmung erreicht habe. Zweifellos dürfte hier noch Arbeit auf uns warten."
Die diesbezügliche Arbeit des BKD bestand im Jahre 2010 darin, in einigen geeigneten Fällen Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht zu erheben. Leider wurden diese Beschwerden vom Bundesverfassungsgericht wegen, wie das Gericht meint, Formfehlern nicht angenommen. Möglicherweise bleibt es uns allerdings erspart, diese Formfehler in einem neuen Anlauf zu beheben; denn auch hier hat Ministerialdirektorin Lampersbach in ihrer Rede beim 21. Bundesdelegiertentag signalisiert, dass die Forderung des BKD noch im Jahre 2011 erfüllt werden könnte. Insofern versprich das Jahr 2010 in sozialpolitischer Hinsicht für den BKD erfolgreich zu werden.
Erfolge im sozialen Entschädigungsrecht hat unser Sachbearbeiter in Angelegenheiten des Sozialrechts beim Bundesvorstand auch im Jahre 2010 in einer Reihe von Einzelfällen erzielt. Er beklagt immer wieder, dass durch die Umstrukturierung vieler Länderverwaltungen beim Kriegsopferrecht, aber auch in Folge des Generationswechsels bei den Verwaltungsbehörden vielfach Sachbearbeiter eingesetzt werden, denen es an ausreichender Erfahrung, oft aber auch an Rechtskenntnissen fehlt. Er rät deshalb zu gesteigerter Aufmerksamkeit beim Lesen von Bescheiden und betont immer wieder seine Bereitschaft zur Hilfestellung.
Zum Schluss nun noch ein Wort zum Hörspielpreis der Kriegsblinden: Das im vergangenen Jahr zum Preis gekürte Hörspiel "Die Sicherheit einer geschlossenen Fahrgastzelle" von Thilo Reffert, erstgesendet vom Mitteldeutschen Rundfunk in Halle, wo im vorigen Jahr auch die Jury-Sitzung stattfand, hat erfreulicherweise auch bei unseren Mitgliedern großen Anklang gefunden. Gewissermaßen eine Bestätigung erfuhr unsere Entscheidung bei den Hörspieltagen der ARD im Zentrum für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe. Dort entschied sich eine unabhängige Jury unter Leitung von Uwe Kammann, dem Direktor des Grimmepreises, Thilo Reffert den Deutschen Hörspielpreis der ARD für ebendieses Hörspiel zuzuerkennen. Uwe Kammann war viele Jahre Juryvorsitzender beim Hörspielpreis der Kriegsblinden. Auch der Publikumspreis "ARD Online Award" fiel an Thilo Reffert.
Im nächsten Jahr tagt unsere Juy in Baden-Baden, wo der Hörspielpreis der Kriegsblinden zum 60. Mal verliehen werden wird. Wir hoffen, dieser Jubiläumsveranstaltung zusammen mit der Filmstiftung Nordrhein-Westfalen eine besondere Note verleihen zu können. Nach der Einstellung der "Samaritermahlzeit" kommt dem Hörspielpreis ein besonderes Gewicht als der einzigen dann noch verbleibenden Veranstaltung mit gesellschaftlicher Relevanz zu. Wir sollten uns diese Chance öffentlicher Beachtung so lang wie möglich erhalten.
Und nun wünsche ich unseren Lesern - vier Wochen nach dem Jahreswechsel ist das ja wohl noch nicht zu spät und für die Erfüllung guter Wünsche bleibt noch genug Zeit - viel Glück, Erfolg und vor Allem Gesundheit im Jahr 2011. Besonders gelten meine Wünsche natürlich unseren Mitgliedern, denen ich bei der einen oder anderen Landesverbandsbeiratssitzung oder der einen oder anderen Landesversammlung, vielleicht auch in einer unserer Kureinrichtungen zu begegnen hoffe.
Dieter Renelt
Bundesvorsitzender
Rückschau und Ausblick zum Jahreswechsel 2009/2010
von Dieter Renelt, Bundesvorsitzender des Bundes der Kriegsblinden Deutschlands
Für den Bund der Kriegsblinden Deutschlands ist ein wahrhaft ereignisreiches, ja ein turbulentes Jahr zu Ende gegangen. Ein Jahr mit vielen kleineren oder größeren, aber auch ganz großen Veränderungen. Vieles, was im vorigen Jahr oder vor Jahren begonnen, Vieles, was sich seit Langem abgezeichnet hatte, wurde in diesem Jahr konkret und zwang nun zum Handeln. Manches stand plötzlich vor uns und führte rasch zu Konsequenzen. Es war aber auch ein Jahr, in dem sich wieder einmal gezeigt hat, dass eines für den BKD seit Jahrzehnten gleich geblieben ist, nämlich die Notwendigkeit, wachsam zu beobachten, welche Veränderungen es um uns herum gibt, die uns betreffen und auf die wir reagieren müssen. Es ging oder geht dabei keineswegs nur um die bekannten Entwicklungen, die unseren Verband als solchen betreffen, sondern vor Allem auch um Rechtsfragen, um sozialrechtliche Angelegenheiten, die viele unserer Mitglieder berühren, und deren Behandlung in der Öffentlichkeit uns auf den Plan rufen musste.
Bleiben wir aber zunächst bei unserem Verband und dem, was für ihn, für seine Fortexistenz wichtig oder für die Art und Weise seiner Fortexistenz von Bedeutung ist. Natürlich hängt hier alles mehr oder weniger unmittelbar mit der sinkenden Mitgliederzahl und der sinkenden Mitarbeiterzahl zusammen. Und auch, wenn es Manchem oder auch Vielen noch so penetrant erscheinen mag, wir kommen nicht umhin, diese Tatsache immer wieder zu thematisieren.
An sich kann es kaum zweifelhaft sein, dass immer weniger Mitglieder, die sich annähernd gleichbleibenden Aufgaben gegenübersehen, diese Tatsache nur mit steigenden Mitgliederbeiträgen bewältigen können. Wenn aber hierfür gelegentlich die Einsicht fehlt, und dies mit dem Umstand zusammentrifft, dass nicht genügend Mitglieder für die Vorstandswahl zur Verfügung stehen, so kann es zu Entwicklungen kommen wie im abgelaufenen Jahr leider im Saarland. Wie im gleichnamigen Artikel vor Jahresfrist, auf den ich der gebotenen Kürze halber verweisen muss, an dieser Stelle angekündigt, fand die vom Bundesvorstand einberufene Landesversammlung im Landesverband Saar am 15. Januar des vergangenen Jahres statt und zwar mit dem Ergebnis, dass bereits mangels Kandidaten kein Vorstand gewählt werden konnte, und es somit keinen Landesverband Saar mehr gab. 12 der damals noch vorhandenen 31 Mitglieder haben sich dem Landesverband Rheinland-Pfalz angeschlossen, die Übrigen haben unserem Verband leider den Rücken gekehrt.
Für das zum größten Teil noch bevorstehende Jahr bleibt zu hoffen, dass sich die Dinge in anderen Gegenden unseres Landes geordneter abspielen werden. Gute Nachrichten gibt es insofern von den Landesverbänden Rheinland-Pfalz und Nordrhein bzw. Sachsen und Bayern – auch Hessen-Thüringen und Westfalen wären hier zu nennen – wo man sich der von der Bundesordnung eigentlich schon immer angebotenen Möglichkeit eines freiwilligen Zusammenschlusses erinnert hat. Sollte auch der Norden unseres Landes mit den Landesverbänden Schleswig-Holstein, Nord und Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Bremen diesen Weg beschreiten, was seit Langem erwogen wird und dringend zu wünschen wäre, so bin ich sicher, dass der einundzwanzigste Bundesdelegiertentag im Oktober in Weimar dieses Ergebnis akzeptieren würde, auch wenn das Verfahren nicht dem Wortlaut des Beschlusses des 20. Ordentlichen Bundesdelegiertentages entspricht.
Anderen im vergangenen Jahr ins Spiel gebrachten Überlegungen zu strukturellen Veränderungen unseres Verbandes stehe ich skeptisch gegenüber. Diese Überlegungen laufen nämlich darauf hinaus, sich die Dinge in jedem Landesverband, wohl auch in jedem Bezirk, entwickeln zu lassen, wie es der jeweilige Mitglieder- bzw. Mitarbeiterstand eben hergibt. Das würde bedeuten: Wo ein Landesverbandsvorstand nicht mehr zustandekommt, entsteht eine Situation von Bezirken, die keinem Landesverband angehören, also direkt dem Bund unterstehen. Hat der fragliche Landesverband keine Bezirke, so gibt es dann dort Mitglieder, die gar keiner Gliederung angehören; beides Fälle, die in der Satzung des BKD nicht vorgesehen sind. Im Gegenteil: § 5 Absatz 5 der Bundesordnung bestimmt, dass ein Bezirk immer, notfalls durch Entscheidung des Bundesbeirates, einem Landesverband angehört, § 3 Absatz 1 der Satzung geht ohne Wenn und Aber von der Zugehörigkeit jedes BKD-Mitglieds zu einer Gliederung aus und der Bundesdelegiertentag besteht nach § 6 Absatz 1 der Satzung (ausschließlich) aus von Landesverbandsdelegiertentagen gewählten Mitgliedern. Es müssten nicht nur neben den genannten weitere Bestimmungen der Satzung und der Bundesordnung geändert, andere neu eingeführt werden, der Bund müsste mit neuen Kompetenzen und zu deren Wahrnehmung mit neuen Mitarbeitern und Organen ausgestattet werden; insgesamt sicherlich eine tiefgreifende Umorganisation.
Die 43. Samaritermahlzeit des BKD, die wir am 7. Dezember 2009 in Bonn gefeiert haben, geriet zu einer höchst denkwürdigen Veranstaltung; sie fand nämlich fast gleichzeitig mit dem Vollzug eines erst im Mai desselben Jahres gefassten folgenreichen Beschlusses des Bundesbeirates statt. Eine Folge dieses Beschlusses ist nichts weniger als der Abschied des B KD von Bonn. Der BKD und Bonn, Bonn, Schumannstraße 35 das gehörte seit allen Zeiten, jedenfalls für die jetzt lebende Generation von Kriegsblinden, und, wie es schien, für alle Zeiten zusammen und wurde nun doch getrennt. Man kann sich unschwer denken, dass auch dieser Beschluss, der Beschluss, der eine solche Folge hat, zu denen gehört, durch die einer unaufhaltsamen Entwicklung Rechnung getragen werden musste. Der Volksmund hält hierfür sehr anschauliche Redewendungen bereit: Es wird vom „Gesundschrumpfen“ gesprochen. Wir mussten lernen und müssen es weiterhin „kleinere Brötchen zu backen“. Im Klartext lautet der Beschluss: Der Sitz des BKD wird nach Diedorf, an den Wohnsitz des derzeitigen Bundesvorsitzenden verlegt. Und die Geschäftsstelle der Abteilung Bundeskurfürsorge des BKD zieht nach Wedemark, den Wohnsitz des derzeitigen stellvertretenden Vorsitzenden des BKD und Sachbearbeiters in Angelegenheiten der Kurfürsorge um. Wie viele Unternehmen versprechen auch wir uns von der Zusammenlegung der Geschäftsstellen mit der Wohnung derer, für die diese arbeiten sollen, Synergieeffekte. In Diedorf kommt eine zusätzliche synergieeffiziente Zusammenlegung dazu, nämlich die mit der dort bereits bestehenden Geschäftsstelle des Landesverbandes Bayern.
Außer Acht bleiben kann selbstverständlich als zusätzliche Motivation für die Verlegung der Geschäftsstellen auch nicht ein wirtschaftlicher Aspekt. Die Tatsache, dass wir unser Haus in Bonn, in dem die beiden Geschäftsstellen untergebracht waren, nun verkaufen konnten, wird unseren finanziellen Spielraum deutlich erweitern. Auch gehen wir von einer spürbaren Entlastung bei den Personalkosten aus.
Natürlich gibt es auch einen Plan b, der dann zum Tragen kommt, wenn sich die Mitglieder eines Bundesdelegiertentages oder auch die derzeitigen Amtsinhaber selbst einmal anders entscheiden: In Braunlage gibt es für diesen Fall geeignetes Personal und ausreichende Räume.
Abschied von Bonn bedeutet aber auch Abschied unserer Mitarbeiterinnen, Abschied von unseren Mitarbeiterinnen. Dass unsere Mitarbeiterinnen immer gern und mit vollem Einsatz für uns gearbeitet haben, hat sich gerade in den letzten Monaten wieder ganz besonders gezeigt. Alle haben sie nach Kräften daran mitgewirkt, den Umzug der Geschäftsstellen, die Übergabe der Akten und die Übernahme der Arbeit durch unsere neuen Mitarbeiterinnen so vorzubereiten, dass die Arbeit möglichst lückenlos fortgesetzt werden kann. In dem Maße, wie uns das den ganzen Wechsel erleichtert hat, hat es uns den Abschied freilich erschwert.
Rückschau und Ausblick wären an dieser Stelle zweifellos unvollständig, würden wir nicht der Zäsur gedenken, die dadurch entstanden ist, dass Frau Karin Gach nun 6 Wochen nach ihrem siebzigsten Geburtstag in den wahrhaft wohlverdienten Ruhestand gegangen ist. Frau Gach hat ihren Dienst in unserer Geschäftsstelle in Bonn im September 1967, also vor mehr als 42 Jahren angetreten und sich im Laufe der Jahrzehnte einen so umfassenden Überblick über die Notwendigkeiten und Zweckmäßigkeiten in einer BKD-Geschäftsstelle erworben, dass es weitgehend auf ihre Tätigkeit zurückzuführen war, wenn so mancher Amtswechsel in den letzten Jahren ohne zu große Reibungsverluste vonstatten gegangen ist, nicht zuletzt auch die Amtsübernahme durch den derzeitigen Bundesvorsitzenden. Auch an dieser Stelle sei ihr für diese Leistung nochmals der gebührende Dank ausgesprochen. Unsere guten Wünsche mögen sie in einen möglichst langen Ruhestand bei guter Gesundheit begleiten.
Nun aber genug von Schrumpfen und Rückzug. Es sind dies ja nur Mittel zum Zweck: Beim Gesundschrumpfen legen wir den Ton auf gesund, weil wir gesund bleiben wollen. Und kleinere Brötchen wollen wir deshalb backen, weil wir weiterhin mitbacken möchten. Das will sagen, es gibt immer wieder einmal etwas zu bewirken oder vielleicht auch durchzusetzen. Ich brauche nur an das BVG-Änderungsgesetz vom Dezember 2007 zu erinnern, das ohne die Intervention des BKD im Jahre 2008 zu erheblichen Einbußen bei der Versorgung vieler Witwen von Kriegsblinden geführt hätte. In diesem Zusammenhang konnten wir nun im vergangenen Jahr noch zusätzlich erreichen, dass auch die Witwen von Nachschadensblinden wenigstens im Wege des Härteausgleichs noch zum Ziel eines Schadensausgleichs in bisheriger Höhe kommen können.
Ganz aktuell besteht gegenwärtig ein Problem hinsichtlich der abgesenkten Versorgung in den neuen Bundesländern: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat, einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs folgend, mit Rundschreiben vom 17.06.2009 die ausführende Versorgungsverwaltung angewiesen, den Kriegsopfern mit Wohnsitz in den neuen östlichen EU-Mitgliedsländern die volle Versorgung wie in den alten Bundesländern zu gewähren. Der Europäische Gerichtshof ist der Meinung, dass bei einer Versorgung in den neuen östlichen EU-Mitgliedsstaaten, die geringer ausfällt als in den alten Bundesländern, das Recht der Freizügigkeit in Mitleidenschaft gezogen werde.
Das Ministerium geht aber noch einen Schritt weiter. Es hat nämlich darüber hinaus die Absicht erklärt, Berechtigten mit Wohnsitz in den weiteren östlichen Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören, wie z. B. Albanien und Russland, durch gesetzgeberische Maßnahmen in der nächsten Legislaturperiode ebenfalls die volle Versorgung gewähren zu wollen.
Der BKD hingegen wird mit seiner Forderung, den Kriegsopfern mit Wohnsitz in den neuen Bundesländern nunmehr 20 Jahre nach der Wiedervereinigung die volle Versorgung der alten Bundesländer zu gewähren, stets abschlägig beschieden.
Er hat nun in gleichlautenden Schreiben an die Bundeskanzlerin und an den Minister für Arbeit und Soziales vom 1. September 2009 auf diese Diskrepanz hingewiesen; bisher ohne Erfolg. Eine Antwort aus dem Arbeitsministerium ist negativ ausgefallen. Dabei wird auf das entscheidende Argument des BKD, dass durch die im genannten Rundschreiben getroffene Regelung der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt werde, überhaupt nicht eingegangen. Auch wird nicht gesehen, dass die bestehende Rechtslage (abgesenkte Versorgung in den neuen Bundesländern) die Übersiedlung in die alten Bundesländer wirtschaftlich erschwert, wodurch das Recht der Freizügigkeit ebenso berührt wird wie in dem Fall, über den der Europäische Gerichtshof zu befinden hatte. Von der Bundesregierung liegt uns noch keine Äußerung vor.
An dieser Stelle müssen die Kriegsopfer in den neuen Bundesländern und in selbstverständlicher Solidarität auch die Kriegsopfer in den alten Bundesländern einmal die Frage stellen dürfen:
Kann es denn wirklich sein, dass an den maßgeblichen Stellen noch nicht einmal bemerkt wurde, wie hier einer Gruppe von Kriegsopfern eine drastische, ja eine diskriminierende Ungleichbehandlung zugemutet werden soll?
Der BKD hat sich übrigens mit der Frage der abgesenkten Versorgung auch an die Sozialminister der Bundesländer gewandt und ist dabei auf viel Verständnis gestoßen. Unter Anderem wurde uns vom Staatssekretär in der Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales mitgeteilt, dass das Land Berlin auf der 85. Arbeits- und Sozialministerkonferenz im November 2008 den Beschluss „Gleiche Versorgungsleistungen von Berechtigten des Sozialen Entschädigungsrechts im gesamten Bundesgebiet" initiiert und einstimmige Zustimmung erreicht habe. Zweifellos dürfte hier noch Arbeit auf uns warten.
Einer weiteren Ungereimtheit geht der BKD derzeit nach. Es geht dabei um die Forderung, die Zuschüsse für Motorfahrzeuge gemäß § 23 Absatz 1 der Orthopädieverordnung anzupassen und zwar an die Zuschüsse der KFZ-Beschaffungshilfe-Richtlinien in der Kriegsopferfürsorge. Diese Zuschüsse sind laut Rundschreiben vom 05.01.2009, das zur Kriegsopferfürsorge ergangen ist, für die nach § 23 Abs. 1 OrthV Berechtigten um etwa 25 vom Hundert erhöht worden. Nach unserer Auffassung ist damit anerkannt worden, dass die bisher geltenden Zuschüsse zur Beschaffung von Kraftfahrzeugen nicht mehr den gegenwärtigen tatsächlichen Verhältnissen Rechnung getragen haben. Dies muss dann aber auch gleichermaßen für die Zuschüsse zur Beschaffung von Motorfahrzeugen nach § 23 Abs. 1 OrthV gelten.
Die Abteilung Bundeskurfürsorge des BKD wandelt sich weiter und, wie es scheint, immer rascher. In besonderer Weise zeigt sich dies an unserem Haus in Braunlage. War Bad Berleburg über Jahrzehnte der Standort für unsere Rehabilitationslehrgänge schlecht hin gewesen, so steht uns jetzt, nur vier Jahre nach der Aufteilung der Rehalehrgänge auf unsere anderen Häuser schon wieder eine entscheidende Änderung ins Haus. Unsere Kurklinik Braunlage-Oberharz hat sich nicht zuletzt auch aus wirtschaftlicher Notwendigkeit in einer Weise zur Pflegeeinrichtung entwickelt, dass dort für Gruppenveranstaltungen wie vor Allem Reha-Lehrgänge kein Platz mehr sein wird.
Das bedeutet, dass das Kursanatorium am Königsberg in Bad Pyrmont weitere Aufgaben aus diesem Bereich wird übernehmen müssen. Parallel dazu geht aber auch die Zeit des Kursanatoriums Rotenfels in Bad Münster Am Stein zu Ende.
Es kann daher – und darauf haben auch manche schon hingewiesen - zu der allerdings nur auf den ersten Blick überraschenden Situation kommen, dass wir während des durch zu geringe Auslastung verursachten Abbaus, mit Überauslastungen rechnen müssen.
Auf den zweiten Blick wird aber klar, dass es bei Schließung einer von nur noch drei Einrichtungen schon rechnerisch wohl nicht anders sein kann, als dass dem Überangebot vor der Schließung ein kaum noch den Bedarf deckendes Angebot nach der Schließung gegenübersteht. Es wird sich dabei – aus unvermeidlicher wirtschaftlicher Sicht wird man sagen müssen „leider“ – nur um einen Engpass, also um eine vorübergehende Erscheinung handeln. Die Realität wird uns auch danach irgendwann wieder einholen.
Ich möchte mich hier auch nochmals meinem Spendenaufruf des vergangenen Jahres widmen, obwohl ich mich damit bereits in meinem Artikel „Der BKD ein Jahr vor dem 21. Bundesdelegiertentag“ (Heft 9/10 2009) ausführlich befasst habe und auf den ich, weil er doch einiges an Ausblick enthält, hier nochmals verweisen möchte. Mit ihrer Spende haben etwa 250 unserer Mitglieder ihre Solidarität bewiesen und vielleicht auch gezeigt, dass sie die Komplexität der Situation, in der sich die Bundeskurfürsorge befindet, verstanden haben. Sie haben dazu beigetragen, gefährliche Engpässe zu vermeiden, in die wir durch plötzlich notwendig gewordene Ausgaben etwa durch unabweisbare Reparaturen oder Nachrüstungsforderungen der öffentlichen Hand sonst hätten geraten können. Gerade für diese Spender aber auch für bereitwillige Entrichter von Mitgliedsbeiträgen sei gesagt, dass der Vorstand selbstverständlich ständig auf der Suche nach weiteren Möglichkeiten ist, die für die Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben notwendigen Mittel zur Verfügung zu halten. Von der großen wirtschaftlichen Bedeutung der Verlegung unserer Bonner Geschäftsstellen habe ich oben bereits gesprochen. Wir müssen aber auch im Kleinen sparen und so weitere Ausgabenkürzungen ins Auge fassen. Beim Austritt aus der Weltblindenunion zum 1. Januar 2010 kommt neben der Einsparung des Mitgliedsbeitrags noch die allgemein dringend notwendige Entlastung unserer Mitarbeiter hinzu.
Leider dürfen wir aber auch vor Ausgabenkürzungen nicht zurückschrecken, die möglicherweise auch von Mitgliedern, einem Teil unserer Mitglieder nicht gebilligt werden. Uns bleibt in solchen Fällen nichts anderes übrig, als auf Verständnis zu hoffen. In dieser Situation befinden wir uns beispielsweise auf Grund unseres Beschlusses, den Bonus zu streichen, den Kameradenwitwen bisher hatten, wenn sie als Selbstzahlerinnen in unsere Häuser gekommen sind. Gerade in diesem Zusammenhang gibt es einen besonderen Grund, um Verständnis zu bitten, auf Verständnis zu hoffen: Es ist allgemein bekannt, dass die Zahl unserer kriegsblinden Mitglieder rascher abnimmt als die der Kameradenwitwen. D. h. das Verhältnis der kriegsblinden Mitglieder zu den Kameradenwitwen verschiebt sich allmählich in Richtung der Letzteren. Damit sinkt aber auch das Beitragsaufkommen des BKD zusätzlich, also über den durch den Mitgliederrückgang als solchen verursachten Verlust hinaus. Denselben Effekt hat aber der den Witwen bisher gewährte Bonus beim Aufenthalt in unseren Häusern. Ich bitte um Nachsicht, wenn ich diesen für manche eher emotionsbeladenen Sachverhalt zum Gegenstand von Kalkulationen machen muss und darf daher gerade deshalb meine Bitte um Verständnis wiederholen.
Rückschau und Ausblick
Gegenüberstellung der unverrückbar feststehenden und daher unverfügbaren Vergangenheit mit der ungewissen Zukunft, von der wir je nach eigenem Optimismus hoffen, annehmen oder gar glauben, dass sie uns frei zur Verfügung stehe. Nun, wir alle haben gelernt, dass die Vergangenheit einen Teil ihrer Unverrückbarkeit als Schranken in die Zukunft erstreckt, sodass sich dann die freie Verfügbarkeit der Zukunft oft als stark eingeschränkt herausstellt.
Das Jahr 2010 ist nach unserer Satzung ein Wahljahr. Aus diesem Grunde findet in diesem Jahr, nämlich vom 11. Bis 15. Oktober in Weimar, der 21. Ordentliche Bundesdelegiertentag statt. In allen Landesverbänden werden Landesverbandsversammlungen abgehalten werden. Es wird Rechenschaft über die vergangenen drei Jahre abgelegt, es werden mehr oder weniger wegweisende Beschlüsse für die nächsten drei Jahre und darüber hinaus getroffen werden. Das ganze vor uns liegende Jahr ist somit für den BKD und seine Mitglieder eine Zeit solcher Gegenüberstellungen. In gewissem Umfang wird es wohl an uns selbst liegen, wieviel einschränkende Macht wir der Vergangenheit auf unsere Zukunft einräumen oder wieviel Phantasie und Kraft wir aufbringen, um die Zukunft doch noch gestalten zu können. Ich werde vielen von Euch in diesem Jahr bei Landesverbandsversammlungen begegnen, sodass wir Gelegenheit haben werden, miteinander über die vor uns liegenden Aufgaben zu sprechen.
Soweit Ihr an diesen Versammlungen teilnehmen könnt, freue ich mich auf ein gesundes Wiedersehen. Allen, auch denen, denen ihr Gesundheitszustand die Teilnahme nicht mehr erlaubt, wünsche ich alles Gute.
Dieter Renelt
Bundesvorsitzender